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   BSG, 21.10.1980 - 3 RK 13/80   

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https://dejure.org/1980,17862
BSG, 21.10.1980 - 3 RK 13/80 (https://dejure.org/1980,17862)
BSG, Entscheidung vom 21.10.1980 - 3 RK 13/80 (https://dejure.org/1980,17862)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 1980 - 3 RK 13/80 (https://dejure.org/1980,17862)
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  • BSG, 17.04.1964 - 10 RV 1299/61

    Versorgungsrente - Rückforderung

    Auszug aus BSG, 21.10.1980 - 3 RK 13/80
    sichtigen ist, wie auf der Gegenseite die besonderen Aufwendungen des Versorgungsberechtigten (BSGE 21, 27, 52).
  • BSG, 22.06.1979 - 3 RK 84/77

    Abwägung zwischen der Zweckbestimmung der zu pfändenden Sozialleistung gegenüber

    Auszug aus BSG, 21.10.1980 - 3 RK 13/80
    5 Nr. 1 SGB I iVm 55 850 ff der Zivilprozeßordnung; @ 54 Abs. 2 und Abs. 5 Nr. 2 SGB I; zur Pfändbarkeit einer Grundrente vgl BSGE 48, 217 ff = SozR 1200 5 54 SGB I Nr. 5 sowie BT-Drucks 7/868 S 52).
  • BSG, 18.09.1975 - 5 RJ 98/74

    Rente - Unterhaltsanspruch nach EheG - Tod des Ehemannes - Angemessener Unterhalt

    Auszug aus BSG, 21.10.1980 - 3 RK 13/80
    Bei der Prüfung eines Anspruchs auf Hinterbliebenenrente nach 5 1265 Satz 1 RVO hat das BSG einen Uhterhaltsanspruch nach dem Ehegesetz verneint, weil die Frau ihren angemessenen Unterhalt aus der Grund- und Ausgleichsrente nach dem BVG bestreiten konnte; es ist allerdings auch hier davon ausgegangen, daß bei der Bemessung des angemessenen Lebensbedarfs die schädigungsbedingten Mehraufwendungen zu berücksichtigen sind (BSGE 40, 225, 227).
  • BSG, 25.05.1976 - 5 RKn 27/74
    Auszug aus BSG, 21.10.1980 - 3 RK 13/80
    Insbesondere durfte nach 9Auffassung des Senats weder der Gesundheitszustand noch der Fami- 'lienstand berücksichtigt werden, weil sich diese Verhältnisse gemäß dem Solidaritätsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht in der Beitragsbemessung niederschlagen (BSGE aaO; vgl auch die damit übereinstimmenden Ehtscheidungen anderer Senate des BSG: BSGE 42, 49 ff = SozR 2200 @ 515a Nr. 5; 5 345a Nr. 69."GleiChes mußauch für"5 480 Abs. 4 Satz 4 SozR-22OO.
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